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Potentialberatung

Die Potentialberatung soll Unternehmen und Beschäftigte dabei unterstützen, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung zukunftsorientiert zu sichern und auszubauen.

Sie beinhaltet eine Stärken- und Schwächen-Analyse sowie das Aufspüren von Risiken, Chancen und Qualifizierungsbedarfen im Unternehmen. Zudem werden Handlungsziele entwickelt und Maßnahmen festgelegt. Außerdem werden bei der Potentialberatung erste Umsetzungsschritte eingeleitet.

Der betriebliche Handlungsplan als konkretes Ergebnis der Potentialberatung enthält folgende Elemente:

  • Ziele (z.B. Produktivität und Kosten, Flexibilität und Liefertreue, Qualität und Rüstzeiten, Einführung von Teamstrukturen ...)
  • Maßnahmen (z.B. Kundenbefragung, Optimierung der Auftragsabwicklung, Teamschulungen ...)
  • Meilensteine (z.B. Einrichtung einer Pilotgruppe; Festlegung von Verantwortlichen und Terminen ...)
  • Selbstüberprüfung

Ein weiteres Ergebnis der Potenzialberatung ist ggf. die Vermittlung zu Transferdienstleistungen.

Die Förderung erfolgt im Rahmen der modernisierungsbezogenen Arbeitsmarktmaßnahmen, die durch das Ziel-3-Programm der EU-Kommission kofinanziert werden. Zuwendungsempfänger sind Unternehmen, insbesondere KMU. Die Förderung umfasst bei Betrieben bis 49 Beschäftigten 5 bis 10, bei Betrieben ab 50 Beschäftigten 5 ? 15 Beratungstage; pro Beratungstag werden 50% der tatsächlichen Kosten, höchstens jedoch 500,-? erstattet. Die Auszahlung des Zuwendungsbetrages erfolgt nach der Prüfung des Verwendungsnachweises. Für Unternehmen, denen bereits eine Potentialberatung gefördert wurde, ist eine erneute Förderung der Potentialberatung frühestens nach Ablauf von drei Jahren nach Beendigung der vorangegangenen Fördermaßnahme möglich. Unternehmen, die in den letzten drei Jahren noch nicht im Rahmen eines Verbundprojektes gefördert wurden, können eine Förderung der Potentialberatung beantragen. Ansprechpartner sind die regionalen Anlaufstellen.

Nicht gefördert werden:

  • Beratungen, die allgemeine Rechts- sowie Versicherungs- und Steuerfragen und/oder die Erarbeitung von Verträgen zum Inhalt haben
  • Architekten- und Ingenieurleistungen;
  • Beratungen, die Personalabbau anstreben;
  • Existenzgründungsberatung;
  • begleitende Beratung von neu gegründeten Unternehmen in den ersten fünf Jahren;
  • fachspezifische Beratung ohne Integration von Organisations- und Personalentwicklung;
  • Qualifizierungsmaßnahmen;
  • Konkursabwehr- und Beschäftigtentransferberatung;
  • Beratungen im Verbund.

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NEWDO ist ein Projekt des Dortmunder Agenda-Vereins und wurde gefördert von der
Nordrhein-Westfälischen Stiftung für Umwelt und Entwicklung

Nordrhein-westfälische Stiftung für Umwelt und Entwicklung